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Jahresabschluss erstellen lassen in Filderstadt

Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung gibt Aufschluss über die Geschäftszahlen.

In Deutschland muss jeder Kaufmann, der zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, am Ende des Geschäftsjahres laut § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Unsere Steuerkanzlei in Filderstadt übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe gerne für Sie und stellt so sicher, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wichtige Informationen zum Jahresabschluss

Viele unserer Mandanten wenden sich mit folgenden Fragen zum Jahresabschluss an uns:

Was ist ein Jahresabschluss und für wen wird er angefertigt?

Der Jahresabschluss ist Teil der Rechnungslegung und bildet den Abschluss der Buchführung eines Jahres und umfasst eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Er gibt Gläubigern Einsicht über die finanzielle Situation des Unternehmens. Aber auch dem Unternehmer bietet der Jahresabschluss wertvolle Informationen zur finanziellen Lage der Firma.

Was gehört zum Jahresabschluss?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Jahresabschluss eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung umfassen muss. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang beilegen. Häufig ist außerdem ein Lagebericht erforderlich. Hierzu beraten wir selbstverständlich ausführlich.

Wer darf den Jahresabschluss erstellen?

Der Kreis ist sehr klein. Das dürften für Sie nur Steuerberater, Witschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer und theoretisch Rechtsanwälte tun. Unterschrieben werden muss das Dokument von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.

Wie lange Jahresabschluss aufbewahren?

Der Abschluss ist mindestens zehn Jahre lang im Original zu behalten.

Was kostet ein Jahresabschluss?

Bitte nennen Sie uns die Bilanzsumme und den Umsatz, dann können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Wenn Sie uns auch den Gewinn nennen, inkludieren wir auch die betrieblichen Steuererklärungen.

Sie haben weitere Fragen zum Jahresabschluss? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser erfahrenes Experten-Team garantiert stets eine individuelle und kompetente Beratung.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Steuerberater!

Wie können wir Ihnen helfen? Wir erstellen den Jahresabschluss für alle Rechtsformen, wie zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, PartG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, eG, eV. Unser Steuerbüro bietet neben der Erstellung des Jahresabschlusses zahlreiche weitere Leistungen für Unternehmen, Ärzte, Landwirte, Künstler Freiberufler, Vereine, Immobilienbesitzer, Onlinehändler, Existenzgründer und Privatpersonen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

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