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EÜR – Einnahmen-Überschussrechnung – die vereinfachte Variante der Gewinnermittlung

Manche Steuerzahlende dürfen ihre Umsätze, Gewinne und Verluste mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung deklarieren. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist ein gesetzliches Formular des Finanzamts zur Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Buchführung.

Prinzipiell müssen Unternehmer ihren Gewinn über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermitteln. Bestimmte Unternehmer sind von dieser Pflicht zur doppelten Buchführung jedoch befreit, dazu gehören etwa Freiberufler und Gewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 60.000 € jährlich.

Im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung wird dargestellt, wie und woraus sich der Gewinn eines Unternehmens zusammensetzt. Hierzu werden die Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen abgezogen und übrig bleibt der Gewinn bzw. der Verlust.

Und auf diese Weise setzen sich Gesamteinnahmen und -ausgaben zusammen:

  • Gesamteinnahmen gleich Geschäftseinnahmen plus eingenommene Umsatzsteuer
  • Gesamtausgaben gleich Betriebsausgaben plus gezahlte Vorsteuer

Die EÜR unterliegt einer dreiteiligen Gliederung

Teil 1: Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung ist der umfassendste Teil der EÜR. Damit wird genau erläutert und angeführt, wie und woraus sich der Gewinn eines Unternehmens zusammensetzt.

Teil 2: Ergänzende Angaben

Ergänzende Angaben in der EÜR behandeln stille Rücklagen und Reserven. Sie entstehen durch eine Unterbewertung des Vermögens bzw. Überbewertung der Schulden.

Teil 3: Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Zu den zusätzlichen Angaben der Einnahmen-Überschussrechnung zählen getätigte Privatentnahmen und Privateinlagen.

Obschon die EÜR auch vom Unternehmer selbst ausgefüllt werden kann, ist eine fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater sehr zu empfehlen. So können Sie sich darauf verlassen, dass alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden, und die EÜR korrekt, vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wird. Langfristig spart es Ihnen Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven!

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Wie können wir Ihnen helfen? Unser Steuerbüro bietet neben der Erstellung der EÜR zahlreiche weitere Leistungen für Unternehmen, Ärzte, Künstler, Freiberufler, Vereine, Immobilienbesitzer, Onlinehändler, Existenzgründer und Privatpersonen.

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