EÜR – Einnahmen-Überschussrechnungdie vereinfachte Variante der Gewinnermittlung
Manche Steuerzahlende dürfen ihre Umsätze, Gewinne und Verluste mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung deklarieren. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist ein gesetzliches Formular des Finanzamts zur Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Buchführung.
Obschon die EÜR auch vom Unternehmer selbst ausgefüllt werden kann, ist eine fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater sehr zu empfehlen. So können Sie sich darauf verlassen, dass alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden, und die EÜR korrekt, vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wird. Langfristig spart es Ihnen Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven!
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Wie können wir Ihnen helfen? Unser Steuerbüro bietet neben der Erstellung der EÜR zahlreiche weitere Leistungen für Unternehmen, Freiberufler, Immobilienbesitzer, Existenzgründer und Privatpersonen.
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Ihr Team der WSR Steuerberatung