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Wirtschaftsprüfer in Filderstadt — unser Steuerbüro ist für Sie im Einsatz

Prüfer, Sachverständiger und Berater in einer Person.

Unsere Kanzlei ist nicht nur die richtige Adresse, wenn Sie einen Steuerberater suchen. Auch als Wirtschaftsprüfer stehen wir Ihnen gerne mit einer hervorragenden Expertise und langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Nur Wirtschaftsprüfer sind befugt, Jahresabschlüsse zu prüfen.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über unsere vielfältigen Einsatzbereiche!

Häufig gestellte Fragen zur Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

Was machen Wirtschaftsprüfer?

Die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers legt die sogenannte Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in § 2 fest.

Der Jahresabschluss mit Anhang und der Lagebericht sind aufgestellt worden. Nun liegt es beim Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob hierbei alle gesellschaftsrechtlichen und gesetzlichen Normen eingehalten wurden. Das Ergebnis mündet in einem Bestätigungsvermerk, der wiederum die Entscheidungsgrundlage für den Aufsichtsrat, die Banken oder die Gesellschafter ist.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers ist die Beratung der Mandanten zu steuerlichen Themen und die Vertretung in den entsprechen Bereichen.

Darüber hinaus sind sie befugt, als Sachverständige im Bereich der wirtschaftlichen Betriebsführung tätig zu werden.

Auch die treuhänderische Verwaltung gehört zu dem breit gefächerten Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers.

Was kostet ein Wirtschaftsprüfer?

Das Honorar wird anhand der Art der Tätigkeit und des Umfangs vereinbart. In der Regel auf Stunden- oder Festpreisbasis.

Wer braucht einen Wirtschaftsprüfer?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Gleiches gilt für die Konzernabschlüsse und Jahresabschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Auch die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen ist möglich.

Wie oft ist ein Wirtschaftsprüfer zu beauftragen?

Bei gesetzlichen Pflichtprüfungen einmal im Jahr, vor Ablauf des Geschäftsjahres.

Wann muss der Jahresabschluss vom einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden?

Sobald zwei der drei nachfolgend genannten Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden, ist die Gesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet:

  • Bilanzsumme > 6 Mio. EUR
  • Umsatz > 12 Mio. EUR
  • Anzahl Arbeitnehmer > 50

Wann darf ein Wirtschaftsprüfer nicht prüfen?

Ein Wirtschaftsprüfer darf dann nicht prüfen, wenn er nicht unabhängig ist, also zum Beispiel an der Erstellung der Finanzbuchhaltung oder des Jahresabschlusses mitgewirkt hat.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie mit einem umfassenden Service langfristig zu unterstützen.

Auf uns können Sie jederzeit zählen!

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